Wir freuen uns dass Sie bei unserem Flohmarkt mitmachen. Wir werden die uns überlassene Ware mit großer Sorgfalt behandeln. Leider kann es jedoch in seltenen Fällen vorkommen, dass beim Flohmarkt Teile entwendet oder beschädigt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keinerlei Haftung übernehmen können.
Folgende Kriterien sind zu beachten.
1. Verkauft werden nur saubere, modisch und gut erhaltene Herbst- und Winterbekleidung bis zur Größe 176 für Kinder, sowie Umstandsmode in gleicher Qualität wie soeben beschrieben. Spielsachen, Bücher, Kinderwagen, Fahrräder usw. Es werden max. 5 Paar Schuhe pro Verkäufer akzeptiert.
2. Verkauft werden nicht: Plüschtiere, Windeleimer, Unterwäsche, Strümpfe und Strumpfhosen ab Größe 104.
3. Auf der zu verkaufenden Ware muss die VERKÄUFERNUMMER in ROT, der VERKAUFSPREIS in BLAU oder SCHWARZ, sowie bei Kleidungs- stücken und Schuhen die GRÖßE in BLAU oder SCHWARZgut sichtbar und fest am Artikel angebracht sein.(Bitte keine Stecknadeln und Aufkleber verwenden)
4. Mehrteilige Artikel (z.B. Jogginganzüge) bitte mit der Hand zusammen- nähen.
5. Die Kleidungsstücke einer Größe müssen gebündelt verpackt (Paketschnur) und mit der Konfektionsgröße versehen werden. Die Bündel sind in Körben oder Kartons zu verstauen.
7. Alle Körbe, Kisten usw. die zum Transport der Ware benutzt werden müssen ebenfalls mit der VERKÄUFERNUMMER in ROTgroß und gut sichtbar gekennzeichnet sein. Bitte keine Tragetaschen verwenden.
8. Es werden max. 2 Umzugkartons Kleidung (bzw. Kartons in dieser Größe) und 1 Umzugskarton Zubehör (Spiele, Bücher etc.) pro Verkaufsnummer angenommen !!!
Durch die Überlassung der Ware erkennt der Verkäufer folgende Bedingungen an:
* Die Startgebühr beträgt pro Verkäufernummer 3,00 € und wird an der Abrechnung abgezogen.
* 15% vom Umsatz werden einbehalten. Dieser Erlös erhält der Kindergarten und die Grundschule Pfäffingen.
* Für die von Ihnen zum Verkauf übergebene Ware kann keine Haftung übernommen werden.
* Angenommene Ware kann auch nachträglich aus dem Verkehr gezogen werden, wenn sie den oben aufgeführten Anforderungen nicht entspricht bzw. nicht verkäuflich erscheint.
* Unverkaufte Ware die am Samstag 26.09.2020 bis spätestens 20.30 Uhr nicht abgeholt wurde, wird einem wohltätigen Zweck gespendet.
* Unverkaufte Ware OHNE VERKAUFSETIKETT liegt bei Abholung der Restbestände auf einem gekennzeichneten Tisch. Bitte vergewissern Sie sich dass keine Gegenstände aus Ihrem Besitz dabei sind. Auch diese Restbestände werden am Samstag 26.09.2020 um 20.30 Uhr einem wohltätigen Zweck gespendet.
BITTE BESTÄTIGEN SIE UNS IHR EINVERSTÄNDNIS BEI WARENABGABE MIT IHRER UNTERSCHRIFT.